IHRE FÖRDERUNGSMÖGLICHKEITEN
Jetzt Zuschuss zur Ausbildung prüfen!
Erhalten Sie, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Einen Bildungsgutschein können auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, um ihre berufliche Qualifikation zu verbessern.
Das Gute ist, dass Ihr Jobcenter Ihnen nicht nur eine Ausbildung fördern kann. Werden Ihre Eingliederungschancen durch weitere Qualifikationen erhöht, können mehrere Maßnahmen (Ausbildungen) genehmigt werden.
Wussten Sie, dass Sie sich daher zum Beispiel sogar den Alltagsbegleiter §45a SGB XI komplett von Ihrem Jobcenter bezahlen lassen können? Um die Alltagsbegleiterausbildung bewilligt zu bekommen, sprechen Sie mit Ihrem Berater und erklären Sie ihm, dass Sie mit einem breiten Wissen einen Job im Bereich Unterstützung im Alltag suchen.
*Der Bildungsgutschein kann derzeit für die folgenden Ausbildungen verwendet werden:
Alltagsbegleiter §45a SGB XI
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbh (GFAW) unterstützt Arbeitssuchende sowie Angestellte des Freistaates Thüringen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter 0361/ 2223 – 0 oder lassen Sie sich vom Förderlotsen sagen, welche Förderung für Sie in Frage kommt: www.gfaw-thueringen.de
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbh des Freistaates Thüringen unterstützt Schüler und Auszubildende mit verschiedenen Förder- und Serviceangeboten.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch oder lassen Sie sich vom Förderlotsen sagen, welche Förderung für Sie in Frage kommen: www.gfaw-thueringen.de
Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Arbeitnehmer in Elternzeit und Alleinerziehende sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Auch Selbstständige, die sich noch in der Aufbauphase befinden, können unterstützt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragstellende mindestens 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig ist.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an:
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel. (0 40) 2 11 12-5 36
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Sie sind derzeit bei der Bundeswehr oder Ihre Bundeswehrzeit ist vorbei? Sie sind auf der Suche nach neuen Perspektiven?
Nutzen Sie die Chance mit uns und werde Alltgsbegleiter §45a SGB XI! Eine Förderung zu 100% der Gesamtkosten kommt für alle Soldaten infrage.
Voraussetzungen:
- Sie sind Soldat auf Zeit (SaZ), Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) oder Berufsoffizier mit der Altersgrenze 41 (BO 41)
- Sie haben sich vom Berufsförderungsdienst beraten lassen.
Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: www.bundeswehr.de
Gerne lassen wir Ihnen dafür Informationsmaterial zukommen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
So ist in der Regel der Ablauf:
- Einen Termin beim Berufsförderungsdienst vereinbaren,
- Als (späteren) Berufswunsch „Alltagsbegleiter“ angeben,
- Antrag stellen, die Anträge finden Sie unter diesem Link: www.personal.bundeswehr.de,
- Nötige Antragspapiere von uns ausfüllen lassen,
- Angebot(e) und Bildungsplan von uns anfordern,
- Gesammelt abgeben und Ausbildung starten. Der Berufsförderungsdienst bearbeitet die Papiere und überweist das Geld an den Lernstützpunkt Süd.
Sie sind schon voll im Berufsleben, aber möchten endlich auf das nächste Level kommen? Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Arbeitgeber und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck – betrieblich. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung.
Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de oder unter der Nummer 0351 4910-4930.
Vor allem in den Startlöchern einer Selbstständigkeit ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen, der die Erfolgsaussichten einer Gründung erhöht. Aus diesem Grund werden Beratungsleistungen auch staatlich gefördert: Einen großen Teil des Beraterhonorars übernimmt der Staat! „Deutschland startet“ kann dabei helfen, einen staatlich subventionierten Berater in deiner Region zu finden: www.deutschland-startet.de
Fleißiges Lernen unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck – individuell. Informationen zum Ablauf und Co. erhalten Sie dazu auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de
Voraussetzungen:
- Sie sind Auszubildende/r, Umschüler oder Berufsfachschüler,
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
- Ihr Arbeitsentgelt übersteigt nicht 450 € EUR im Monat,
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Freistaat Sachsen.
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten:
>> Kompetenz durch Weiterbildung <<
Die rheinland-pfälzischen Landesregierung und der Europäischen Sozialfonds fördern hiermit die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen.
Voraussetzungen:
- Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Bedingungen:
- Sie erhalten 60% der Ausbildung-, Skript- sowie Prüfungskosten.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 600 Euro.
- (Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.)
Mehr Informationen zum QualiScheck:
Kostenlose Hotline: 0800 5 888 432
esf.rlp.de
Erhalten Sie, wenn eine Weiterbildung notwendig ist, um die Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Agenturen für Arbeit unterstützen Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Einen Bildungsgutschein können auch beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, um ihre berufliche Qualifikation zu verbessern.
Das Gute ist, dass Ihr Jobcenter Ihnen nicht nur eine Ausbildung fördern kann. Werden Ihre Eingliederungschancen durch weitere Qualifikationen erhöht, können mehrere Maßnahmen (Ausbildungen) genehmigt werden.
Wussten Sie, dass Sie sich daher zum Beispiel sogar den Alltagsbegleiter §45a SGB XI komplett von Ihrem Jobcenter bezahlen lassen können? Um die Alltagsbegleiterausbildung bewilligt zu bekommen, sprechen Sie mit Ihrem Berater und erklären Sie ihm, dass Sie mit einem breiten Wissen einen Job im Bereich Unterstützung im Alltag suchen.
*Der Bildungsgutschein kann derzeit für die folgenden Ausbildungen verwendet werden:
Alltagsbegleiter §45a SGB XI
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbh (GFAW) unterstützt Arbeitssuchende sowie Angestellte des Freistaates Thüringen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch unter 0361/ 2223 – 0 oder lassen Sie sich vom Förderlotsen sagen, welche Förderung für Sie in Frage kommt: www.gfaw-thueringen.de
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung mbh des Freistaates Thüringen unterstützt Schüler und Auszubildende mit verschiedenen Förder- und Serviceangeboten.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch oder lassen Sie sich vom Förderlotsen sagen, welche Förderung für Sie in Frage kommen: www.gfaw-thueringen.de
Der Hamburger Weiterbildungsbonus fördert die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Arbeitnehmer in Elternzeit und Alleinerziehende sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Auch Selbstständige, die sich noch in der Aufbauphase befinden, können unterstützt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragstellende mindestens 15 Wochenstunden zu mehr als 450 EUR monatlich beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig ist.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen an:
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH
Wendenstraße 493
20537 Hamburg
Tel. (0 40) 2 11 12-5 36
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Sie sind derzeit bei der Bundeswehr oder Ihre Bundeswehrzeit ist vorbei? Sie sind auf der Suche nach neuen Perspektiven?
Nutzen Sie die Chance mit uns und werde Alltgsbegleiter §45a SGB XI! Eine Förderung zu 100% der Gesamtkosten kommt für alle Soldaten infrage.
Voraussetzungen:
- Sie sind Soldat auf Zeit (SaZ), Freiwillig Wehrdienstleistender (FWDL) oder Berufsoffizier mit der Altersgrenze 41 (BO 41)
- Sie haben sich vom Berufsförderungsdienst beraten lassen.
Hier finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: www.bundeswehr.de
Gerne lassen wir Ihnen dafür Informationsmaterial zukommen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
So ist in der Regel der Ablauf:
- Einen Termin beim Berufsförderungsdienst vereinbaren,
- Als (späteren) Berufswunsch „Alltagsbegleiter“ angeben,
- Antrag stellen, die Anträge finden Sie unter diesem Link: www.personal.bundeswehr.de,
- Nötige Antragspapiere von uns ausfüllen lassen,
- Angebot(e) und Bildungsplan von uns anfordern,
- Gesammelt abgeben und Ausbildung starten. Der Berufsförderungsdienst bearbeitet die Papiere und überweist das Geld an den Lernstützpunkt Süd.
Sie sind schon voll im Berufsleben, aber möchten endlich auf das nächste Level kommen? Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Arbeitgeber und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck – betrieblich. Hierzu zählen Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen sowie Sozialunternehmen ohne Größenbeschränkung.
Genauere Informationen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de oder unter der Nummer 0351 4910-4930.
Vor allem in den Startlöchern einer Selbstständigkeit ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Experten beraten zu lassen, der die Erfolgsaussichten einer Gründung erhöht. Aus diesem Grund werden Beratungsleistungen auch staatlich gefördert: Einen großen Teil des Beraterhonorars übernimmt der Staat! „Deutschland startet“ kann dabei helfen, einen staatlich subventionierten Berater in deiner Region zu finden: www.deutschland-startet.de
Fleißiges Lernen unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Weiterbildungsscheck – individuell. Informationen zum Ablauf und Co. erhalten Sie dazu auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de
Voraussetzungen:
- Sie sind Auszubildende/r, Umschüler oder Berufsfachschüler,
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
- Ihr Arbeitsentgelt übersteigt nicht 450 € EUR im Monat,
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Freistaat Sachsen.
Das Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten:
>> Kompetenz durch Weiterbildung <<
Die rheinland-pfälzischen Landesregierung und der Europäischen Sozialfonds fördern hiermit die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen.
Voraussetzungen:
- Gefördert werden können grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz.
Bedingungen:
- Sie erhalten 60% der Ausbildung-, Skript- sowie Prüfungskosten.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 600 Euro.
- (Sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.)
Mehr Informationen zum QualiScheck:
Kostenlose Hotline: 0800 5 888 432
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