Da alle unsere Auffrischungskurse auf Basis des empfohlenen Lehrplans nach UstA-VO §45s SGB XI konzipiert wurden, helfen Ihnen diese Schulungen auch bei der Zulassung als haushaltsnahe Dienstleistung. Entweder um spezifische einzelne Kernbereich zu schulen oder am Stück, wir sind Ihr Partner für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie weitere Fragen haben.
PS: Falls Sie sich überlegen alle Kurse bei uns zu machen, planen Sie doch gleich beide Praktika (Orientierung- und Betreuungspraktikum) und den Ersten-Hilfe Kurs mit ein, dann dürfen Ihre Mitarbeiter den Titel AlltagsbegleiterIn §45a SGB XI tragen (siehe Schulung Alltagsbegleiter 45a)